Erbrecht
Unser letzter Wille:
Erbrecht aus einem Guss
Es existieren derzeit ungefähr 30 Millionen Facebook Accounts von Toten. Irgendwann könnte es mehr Zugänge von Verstorbenen geben als von Lebenden. Das Regeln eines digitalen Vermächtnisses gewinnt erst langsam an Bedeutung.
Von uns erhalten Sie immer eine umfassende und vor allem vorausschauende Beratung in Ihrer Erbangelegenheit.
Vorkehrungen in der „analogen Erbwelt“ werden da meist vorausschauender in die Wege geleitet. Doch die Komplexität des Erbrechts mit all seinen Facetten wird dabei oft unterschätzt. Im Zusammenspiel mit Gesellschaftsrecht und Steuerrecht können viele unwiderrufbare Fehler begangen werden. Negative Auswirkungen auf Vermögen und Hinterbliebene sind dann die Folge. Wir helfen dabei, finanzielle Verluste zu vermeiden und Streitigkeiten unter den Erbberechtigten schon im Vorfeld abzuwenden.
Erbrecht
Erbrecht mit sanftem Ausgang.
Bitte nicht mit den Türen schlagen.
Ein sehr alter Rechtsgrundsatz zum Thema Erbrecht besagt: „Der letzte macht die Türe zu“. Mit einem Türschlag ist es aber nicht getan.
Um alle Beteiligten zufrieden aus einer erbrechtlichen Angelegenheit zu verabschieden, muss so manche Tür ins Schloss fallen.
Wir bringen beste Voraussetzungen für ein gutes Ergebnis mit: hochqualifiziertes Fachwissen in Erbrecht mit Fokus auf das Steuerrecht und einen großen Erfahrungsschatz. Damit sind Sie – vor und nach dem Erbfall – immer gut beraten.
Vertrauensvolle Belange rund um das Erbrecht erfordern jedoch mehr als fachliches Know-how. Es benötigt vor allem Feingefühl für die individuelle Ausgangssituation, Weitblick und einen behutsamen Umgang mit den Beteiligten. Alles Dinge, die für uns selbstverständlich sind.
UNSERE LEISTUNGEN
IM ÜBERBLICK
- Testament und Erbvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge
- Gütertrennung
- Erbauseinander-
setzungen
Erben und Vererben will gelernt sein.
Wir leisten „vorletzte Hilfe“.
Von uns erhalten Sie immer eine umfassende und vor allem vorausschauende Beratung in Ihrer Erbangelegenheit. Angefangen mit der Bewertung des Vermögens bis zur Formulierung des Testaments bzw. des Erbvertrages.
Dies umschließt auch alle erbrechtlichen Regelungen und Vorkehrungen innerhalb einer Ehe, wie z. B. Ehevertrag über Gütertrennung zwecks Güterstandswechsel oder Güterstandsschaukel.
Um steuerliche Belastungen zu verringern, wird oft die vorweggenommene Erbfolge gewählt. Zuwendungen von Vermögen gehen somit unter Berücksichtigung von steuerlichen Freibeträgen schon zu Lebzeiten an die Erben über. Man spricht auch von Vermögensverschiebungen mit der „warmen statt mit der kalten Hand“. Wir erörtern mit Ihnen ganz in Ruhe die Folgen, Vorteile und Risiken dieser Option – immer alle Eventualitäten im Blick.
Eine weitere Variante, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen, ist die Schenkung. Wir beraten Sie eingehend zu den Möglichkeiten und gestalten Ihren Schenkungsvertrag zu Ihrer Zufriedenheit.
In Sachen Pflichtteil und Enterbung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie Gestaltungen zur Pflichtteilsreduzierung und Pflichtteilsverzichte. Wir übernehmen die Planung und Durchführung Ihrer Testamentsvollstreckungen und beraten die Erben. Sobald mehrere Erben zur Erbfolge gelangen, entsteht eine Erbengemeinschaft, und es kann über einzelne Nachlassgegenstände verfügt werden. Unterschiedliche Interessen der Miterben können zu einer Blockade führen. Um den Nachlass unter den Erben zu verteilen, ist eine Erbauseinandersetzung erforderlich, um die wir uns ebenfalls kümmern.
Sollte es zu einem Erbrechtsstreit kommen, vertreten wir Sie vor Gericht und sind auch bei allen weiteren Verfahren im Erbrecht an Ihrer Seite.
Wir bleiben Ihnen auch keine Antwort in Spezialfragen zum Erbrecht schuldig. Gutachterliche Stellungnahmen oder Beratungen zu Stiftungen bzw. Familiengesellschaften übernehmen wir ebenso.
Und selbstverständlich kümmern wir uns um Ihre Erbschaftssteuererklärung und Feststellungserklärung zur Bedarfsbewertung von Grund- und Betriebsvermögen.