Gesellschaftsrecht
Uns soll es recht sein.
Gesellschaftsrecht mit großem Gefolge.
Der Handel im Hochmittelalter florierte. Mit der anhaltenden wirtschaftlichen Blütephase begann sich auch ein selbstständiges Recht für Kaufleute zu entwickeln. So zumindest in den Großstädten, wo man dringend die Geschicke des Handels regeln musste. Auch wenn erstmalig im Jahr 1794 Regelungen im Preußischen Allgemeinen Landrecht kodifiziert wurden, hatte das Gesellschaftsrecht längstens in die deutsche Rechtswissenschaft Einzug gehalten.
Mit uns profitieren Sie von dem Zusammenspiel unseres
Know-hows in der Rechts- und Steuerberatung,
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Unternehmensberatung.
Heute bezeichnet das Gesellschaftsrecht sämtliche Normen über privatrechtliche Personenvereinigungen. Die rechtlichen Grundlagen reichen vom Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch, dem GmbH-Gesetz und Aktiengesetz bis zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht von Spezialisten. Ihr Vorteil.
Mit uns profitieren Sie von dem Zusammenspiel unseres Know-hows in der Rechts- und Steuerberatung, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie Unternehmensberatung. Als Unternehmensgruppe bieten wir ein ganzheitliches Beratungsspektrum – alles aus einem Hause.
Doch wir heben uns auch an anderer Stelle ab. Unsere tiefgreifende Spezialisierung auf Fachbereiche wie Transaktionen, Finanzierung, Unternehmensnachfolge und Konfliktlösung bietet Ihnen weitere Vorteile. Die langjährige Praxiserfahrung und unser multidisziplinärer Blick sorgen immer für das beste Ergebnis.
UNSERE BEREICHE
IM ÜBERBLICK
- Transaktionen
- Finanzierung
- Unternehmens-
nachfolge - Konfliktlösung
Wir leisten Ihnen gerne Gesellschaft.
Mit allen Rechten und Pflichten.
„Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende“, so ein Zitat von Demokrit. Wir wollen uns lieber nicht nur auf das Glück alleine verlassen, sondern mit unseren kompetenten Leistungen für ein gutes Ende sorgen. Wir setzen alles daran, dass Ihre Fragestellungen und Anliegen im Gesellschaftsrecht immer zu Ihrer höchsten Zufriedenheit erledigt werden.
Das Gesellschaftsrecht ist einer der Rechtsbereiche, in denen die Vertragsgestaltung breiten Raum einnimmt. Dies zeigt sich etwa in den unterschiedlichen Gestaltungsmodellen für Gesellschaftsverträge, bei sogenannten Joint Ventures oder – z. B. bei Venture Capital – durch die Beteiligungsverträge mit ihren Regelungen für den Einstieg von Investoren in Unternehmen. Wir lassen bei der Vertragsgestaltung immer größte Sorgfalt walten.
Im transaktionsbegleitenden Gesellschaftsrecht kümmern wir uns um Umstrukturierungen, Unternehmens- und Beherrschungsverträge und Satzungsänderungen. Umwandlungen sowie Unternehmenskäufe gehören ebenfalls zu unserem Fachgebiet.
Bei der Unternehmensnachfolge spielt das Gesellschaftsrecht ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Bestimmung eines Nachfolgers, die Verwaltung von Vermögen oder andere erbrechtliche Kriterien sind hiermit oft eng verzahnt. Mit unserem fundierten Wissen über Stiftungen, das hier gerne zum Einsatz kommt, sind Sie hier klar im Vorteil.
Zu unserem Dienstleistungspaket gehört die Überprüfung und Gestaltung von Vertragsentwürfen, aber auch bestehenden Verträgen. Die steuerlichen Elemente haben wir dabei besonders im Fokus. Denn deren Auswirkungen können von enormer Tragweite sein. Es lohnt sich hier genau hinzuschauen, um Sie später vor bösen Überraschungen zu bewahren. Dies betrifft beispielsweise Verträge aus den Bereichen Immobilien, Nachlass, Scheidung, Darlehen oder Leasing.