Steuerrecht
Man muss Steuerrecht nicht mögen.
Uns zu vertrauen reicht.
Steuern und die Steuergesetzgebung bieten viel Stoff für Kontroversen. Insbesondere die negativen finanziellen Auswirkungen, welche damit oft verbunden sind, führen per se nicht zum größten Beliebtheitsstatus.
Da das Steuerrecht auf viele Lebens- und Geschäftsbereiche Einfluss nimmt, ist auch die Komplexität sehr hoch und für den Laien manchmal schwer nachvollziehbar.
Unser Leistungspaket im Steuerrecht hat einen entscheidenden Vorteil:
Unsere zusätzliche Kompetenz als Steuerberater.
Es erfordert eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung, diesen vielseitigen Gesetzesbereich einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts abzudecken. Wir erfüllen diese Kriterien und sind für Sie der richtige Partner in allen Steuerrechtsfragen. Von uns erhalten Sie individuelle steuerliche Beratung und nachhaltige Strategien. Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Finanzrechtstreitigkeiten.
Steuerrecht
Spatzen abzugeben. Das Steuerrecht fordert seinen Tribut.
Schon in der Antike wurde der Tribut – also eine Vermögensabgabe – von den Bürgern eingefordert. Manche Steuerabgaben wirken rückblickend befremdlich. Kurioses Beispiel war die Spatzensteuer im 18. Jahrhundert, bei der lebende Haussperlinge abgegeben werden mussten. Mit der verringerten Population wollte man das Saatgut vor Vogelfraß schützen.
Während die heutige Steuerabgabe ausschließlich als Geldleistung erbracht wird, ist sie von den Prinzipien und Grundsätzen der Besteuerung gleichgeblieben.
UNSERE LEISTUNGEN
IM ÜBERBLICK
- Individuelle steuerliche Beratung
- Nachhaltige Strategien zur Steuerreduzierung
- Vertretung im Steuerstreit mit dem Finanzamt
- Steuerstrafrecht
Geballtes Wissen. Geballte Leistung.
Unser Leistungspaket im Steuerrecht hat einen entscheidenden Vorteil: Unsere zusätzliche Kompetenz als Steuerberater. Von Beginn an lassen wir unser vereintes Wissen in unsere Gestaltungen und in unser Handeln einfließen.
Wir bewerten Ihr Grundvermögen, Betriebsvermögen von Einzel- und Mitunternehmen sowie von Kapitalgesellschaften. Hierzu gehört die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Schulden, Nutzungen und Leistungen. Letztere können beispielsweise Nießbrauch oder Wohnrechte betreffen. Ertrag- und grunderwerbsteuerliche Auswirkungen sind dabei immer genauestens abzuschätzen.
Ein oft sehr unterschätztes Problem in Unternehmen ist unter anderem die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Wenn Auftraggeber oder Auftragnehmer sowie auch Gesellschafter Zweifel haben, ob eine Tätigkeit als selbstständige oder als abhängige Beschäftigung anzusehen ist, führen wir ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren für Sie durch. Wir helfen Ihnen unverzüglich bei Erhalt eines Anhörungsschreibens und sind für Sie da, wenn nach Erhalt eines Beitragsbescheides unmittelbar Widerspruch eingelegt werden muss.
Um die steuerlichen Aspekte Ihrer Nachfolgeplanung kümmern wir uns ebenso wie um die Vermögensübertragungen mit Rücksicht auf die Erbfolge bzw. vorweggenommene Erbfolge. Dies gilt auch für Vermögensübertragungen in der Ehe und damit zusammenhängende Vervielfältigung von Freibeträgen durch Güterstandswechsel und Güterstandsschaukel. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, ermitteln wir die Ausgleichsforderung.
Das Steuerrecht hat auf den Erbfall immer besonders großen Einfluss. Neben Erb- und Erbschaftssteuerrecht betrifft dies auch das Schenkungs- und Schenkungssteuerrecht. Dies kann bei einer vorweggenommenen Erbfolge und Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten durch Wechsel des Güterstandes sowie bei Trennung und Scheidung der Fall sein.