Strafrecht
Ihr Ruhestifter im Strafrecht.
Professionelle Unterstützung von Anfang an.
Ein strafrechtliches Verfahren ist eine große Belastung. Gerade weil die Vorwürfe gegen einen persönlich gerichtet sind. Egal ob sie zu Recht oder zu Unrecht erhoben wurden. Die Angst und Ungewissheit darüber, welchen Ausgang das Verfahren nehmen wird, stellt jeden Beschuldigten auf eine harte Probe. In diesem Ausnahmezustand ist es besonders schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen.
Wir stehen als Experten in diesen komplexen Gebieten des Strafrechts an Ihrer Seite. Immer darauf bedacht, den besten Lösungsweg und die für Sie perfekt zugeschnittene Strategie zu finden.
Sie benötigen in einem solchen Falle unverzüglich erstklassige fachliche Unterstützung. Als Ihr erfahrener Anwalt und Strafverteidiger bringen wir Ruhe ins Geschehen. Wir wissen, was zu tun ist und welche rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden können. Ihr Vorteil: Auch der Blick aus Sicht der Behörden ist uns teilweise vertraut.
Strafrecht
Kampf um Ihr Recht.
Wenn es sein muss in Gummistiefeln.
Der norwegische Dramatiker und Lyriker Henrik Ibsen schrieb einmal: „Man sollte nie seine beste Hose anziehen, wenn man hingeht, um für Freiheit und Wahrheit zu kämpfen“. Wenn es der Sache dient oder die Lage erfordert, ziehen wir auch Gummistiefel für Sie an. Wichtig ist Ihr Vertrauen in uns, um Sie professionell zu beraten und Ihr Verfahren zu einem guten Abschluss zu bringen.
Jedes Strafverfahren beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. Es dient zur Prüfung, ob die Anschuldigungen bewiesen werden können. Bereits in dieser Phase sollten Sie als Beschuldigter keine Aussagen machen und sich vollkommen auf unsere anwaltliche Hilfe stützen. Mit Beendigung des Ermittlungsverfahrens folgt entweder eine Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl oder eine Anklage.
UNSERE LEISTUNGEN
IM ÜBERBLICK
- Wirtschafts-
strafrecht - Steuer-
strafrecht - Insolvenz-
strafrecht
Krisenerprobtes Strafrecht. Unsere Leistungen bestehen den Stresstest.
„In der Wirtschaft geht es nicht gnädiger zu als in der Schlacht im Teutoburger Wald“, so Friedrich Dürrenmatt. Im Vergleich zu früher hat die Dynamik im Bereich der Wirtschaft stark zugenommen und somit das Verfolgungsrisiko im Wirtschaftsstrafrecht nochmals erhöht.
Vielen Unternehmern, Geschäftsführern oder Prokuristen ist häufig gar nicht bewusst, welchem persönlichen Risiko der Strafverfolgung sie ausgesetzt sind. Dies betrifft das komplette Spektrum im Wirtschaftsstrafrecht und damit verbunden das Steuer- und Insolvenzstrafrecht. Wir stehen in diesen komplexen Gebieten des Strafrechts an Ihrer Seite. Immer darauf bedacht, den besten Lösungsweg und die für Sie perfekt zugeschnittene Strategie zu finden.
Die Regeln des Steuerstrafrechts sind schwer zu durchschauen. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist frühzeitiges Handeln von großer Bedeutung und für den weiteren Verlauf entscheidend. Neben Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB) sind hier vor allem die Strafvorschriften der Abgabenordnung (AO) relevant.
Bei der Bewältigung einer Krise sind Unternehmen vordergründig mit der Rettung des Unternehmens und der Sicherung von Arbeitsplätzen beschäftigt. Wir unterstützen Sie in der entscheidenden Phase, nicht gegen das Insolvenzstrafrecht bzw. die Insolvenzordnung (InsO) zu verstoßen. Dies können im engeren Sinne auch Tatbestände wie Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht oder die Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung sein.