Internationales Steuerrecht
Richtungsweiser Internationales Steuerrecht.
Grenzerfahrung inklusive.
Wirtschaft und Handel werden immer globaler. Unternehmen müssen sich oft international ausrichten, um im Wettbewerb bestehen zu können. Auch wenn internationale Aktivitäten viele Chancen mit sich bringen, stellen sie insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen große Herausforderungen dar.
Unsere langjährige Expertise auf diesem Gebiet bietet beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung.
Wir helfen Ihnen dabei, die steuerrechtlichen Anforderungen im Inland zu meistern und potenzielle Effekte im Ausland zu erkennen. Mit unserem Weitblick und Fachwissen im internationalen Steuerrecht entwickeln und gestalten wir für Sie optimale Lösungen. Wir sind sozusagen Ihr Fremdenführer, der Sie durch das Steuerdickicht begleitet. Den Kompass mit der richtigen Zielführung immer im Gepäck.
Internationales Steuerrecht
Andere Länder. Andere Sitten.
Anderes Steuerrecht.
Herausforderungen treiben uns an. Das internationale Steuerrecht ist mit seinen vielfältigen Facetten eine solche Herausforderung, die wir gerne annehmen.
Das internationale Parkett stellt besondere Anforderungen an Unternehmen. Unsere langjährige Expertise auf diesem Gebiet bietet beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung.
Das Feld der grenzüberschreitenden Aktivitäten ist groß. Ob Standortverlagerungen, die Gründung neuer Produktions- oder Vertriebseinheiten oder Umstrukturierungen; wir bieten das passende Rundumpaket. Wir durchleuchten alle steuerlichen Voraussetzungen und überprüfen die Gesetzeslage – immer alle Eventualitäten im Blick. Es ist unser Ziel, Chancen und Risiken aufzuzeigen, innovative Lösungen zu erarbeiten und Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren.
UNSERE BEREICHE
IM ÜBERBLICK
- Erstellung von Gutachten
- Gestaltungs-
beratung bei Auslands-
investitionen - Umstrukturierung internationaler Unternehmens-
gruppen - Mitarbeiterent-
sendung Ausland - Unternehmenskäufe und
-verkäufe im Ausland - Transferpreise
International kompetent.
Lösungen im Gepäck.
Ihre Anliegen im internationalen Steuerrecht sind bei uns genau richtig. So übernehmen wir die Erstellung Ihrer Gutachten nach dem deutschen und internationalen Steuerrecht und stehen zu vielen weiteren Themen kompetent an Ihrer Seite. Mit dem besonderen Fokus ins Ausland prüfen wir Rechtsfolgen aus dem Umsatzsteuergesetz, Außensteuergesetz und den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen.
Sollten Sie Investitionen im Ausland oder Investitionen aus dem Ausland heraus in Deutschland planen, sind wir für Sie da. Der grenzüberschreitende Einsatz von Mitarbeitern wirft oft viele Fragen auf. Wir betreuen Sie zu allen steuerlichen Fragen hierzu umfassend.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Betreuung ausländischer Immobilieninvestoren in verschiedensten Unternehmensstrukturen. Dabei gilt es, die Besteuerung von Mieteinkünften und Verkäufen für alle Steuerarten zu optimieren und auch die Erbschaftsteuer nicht außer Acht zu lassen.
Bei der internationalen Besteuerung von Privatpersonen prüfen wir die Bedingungen von Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bei Vermögen im Ausland. Wird in einem Staat eine solche Besteuerung erhoben, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Unter Umständen kann auch noch ein dritter Staat mit einer beschränkten Steuerpflicht involviert sein.
Unsere projektbezogene Kooperation mit Antea – Alliance of Independent Firms, rundet unser Dienstleistungspaket ab. Antea ist ein in 70 Ländern vertretener Empfehlungsverbund (kein Netzwerk im Sinne des § 319b HGB) mit über 5.000 Spezialisten. Mit dieser Kooperation können wir unter dem Motto „Improving by sharing“ weltweit kompetente Lösungen und persönliche Betreuung vor Ort anbieten.